UKA: Mit Expertise zum erfolgreichen Windparkprojekt.

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Im Kontext der Windkraft bezeichnen Ausschlusskriterien spezifische Faktoren, die eine Standortplanung für Windenergieanlagen (WEA) unmöglich machen oder stark einschränken. Diese Kriterien sind essenziell, um ökologische, technische und rechtliche Konflikte zu vermeiden. Sie basieren auf gesetzlichen Vorgaben, Umweltstudien und technischen Machbarkeitsanalysen.

Allgemeine Beschreibung

Ausschlusskriterien in der Windkraft sind systematisch definierte Parameter, die im Rahmen der Standortbewertung angewendet werden, um ungeeignete Flächen frühzeitig aus dem Planungsprozess auszuschließen. Sie dienen dazu, negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu minimieren und gleichzeitig die Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Windparks zu sichern. Die Kriterien lassen sich in rechtliche, ökologische, technische und sozioökonomische Kategorien unterteilen.

Rechtliche Ausschlusskriterien umfassen unter anderem Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete und militärische Sperrzonen, in denen der Bau von Windenergieanlagen gesetzlich verboten oder stark reglementiert ist. Ökologische Kriterien beziehen sich auf den Schutz von Tierarten (z. B. Vögel und Fledermäuse), Lebensräumen oder Bodenqualitäten, die durch den Bau oder Betrieb von WEA beeinträchtigt werden könnten. Technische Kriterien berücksichtigen Faktoren wie Windverhältnisse, Netzanschlussmöglichkeiten oder geologische Gegebenheiten, die die Machbarkeit eines Projekts beeinflussen.

Sozioökonomische Ausschlusskriterien beinhalten Aspekte wie Lärmbelastung für Anwohner, optische Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds oder Konflikte mit der regionalen Raumplanung. Diese Kriterien werden oft in enger Abstimmung mit Gemeinden, Umweltverbänden und Behörden entwickelt, um eine breite Akzeptanz für Windkraftprojekte zu schaffen. Die Anwendung dieser Kriterien erfolgt meist in mehreren Stufen, beginnend mit einer Grobanalyse (z. B. anhand von Geodaten) und endend mit detaillierten Gutachten.

Rechtliche und administrative Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ausschlusskriterien in der Windkraft sind in Deutschland vor allem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), im Baugesetzbuch (BauGB) und im Naturschutzrecht verankert. Das Wind-an-Land-Gesetz (2023) konkretisiert zudem die Flächenausweisung für Windenergie und definiert verbindliche Kriterien für die kommunale Planung. Auf EU-Ebene spielen die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) und die Vogelschutzrichtlinie eine zentrale Rolle, da sie den Schutz bestimmter Arten und Habitate vorschreiben.

In vielen Bundesländern existieren zusätzliche Landesplanungsgesetze oder Verordnungen, die spezifische Ausschlusskriterien festlegen – etwa Mindestabstände zu Wohngebieten (z. B. 1.000 Meter in Bayern) oder zu Autobahnen. Auch die Technischen Anleitungen zum Lärmschutz (TA Lärm) und zum Schutz vor Schattenwurf sind rechtlich bindend. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben können Genehmigungen verweigert oder bestehende Anlagen stillgelegt werden.

Ökologische Ausschlusskriterien

Ökologische Ausschlusskriterien zielen darauf ab, negative Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden. Besonders relevant ist hier der Artenschutz, da Windenergieanlagen für bestimmte Vogelarten (z. B. Rotmilan, Seeadler) und Fledermäuse eine Kollisionsgefahr darstellen. Gemäß § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist der Bau von WEA in Gebieten mit hohem Vorkommen geschützter Arten oft ausgeschlossen oder nur mit aufwendigen Kompensationsmaßnahmen (z. B. Habitatneuschöpfungen) möglich.

Weitere ökologische Kriterien umfassen den Schutz von FFH-Gebieten (Natura 2000), Mooren oder alten Wäldern, die als Kohlenstoffspeicher fungieren. Auch Bodenversiegelung und Grundwasserbeeinträchtigungen durch Fundamente oder Zuwegungen können zum Ausschluss führen. Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und artenschutzrechtliche Prüfungen (ASP) sind hier zentrale Instrumente, um potenzielle Konflikte zu identifizieren.

Technische und wirtschaftliche Kriterien

Technische Ausschlusskriterien beziehen sich auf die Machbarkeit eines Windkraftprojekts. Dazu gehören:

  • Windverhältnisse: Standorte mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit unter 5,5 m/s in 100 m Höhe gelten oft als unwirtschaftlich (Quelle: Fraunhofer IWES, 2022).
  • Netzanschluss: Fehlende Kapazitäten im Stromnetz oder hohe Kosten für Netzverstärkungen können ein Projekt unwirtschaftlich machen.
  • Geologie: Instabile Böden (z. B. Torf) oder hohe Grundwasserstände erschweren die Gründung der Anlagen.
  • Topographie: Steile Hänge oder enge Täler können die Logistik (Transport, Kranstellung) unmöglich machen.

Wirtschaftliche Kriterien umfassen zudem die Flächenverfügbarkeit (z. B. Konkurrenz zur Landwirtschaft) und die Akzeptanz der Grundstückseigentümer, da Pachtverträge oft langfristig abgeschlossen werden müssen. Auch die Nähe zu bestehenden Infrastrukturprojekten (z. B. Straßen, Schienen) kann die Erschließungskosten beeinflussen.

Anwendungsbereiche

  • Flächenplanung: Ausschlusskriterien werden in kommunalen Flächenausweisungsprozessen genutzt, um potenzielle Windkraftstandorte vorab zu filtern und Konflikte mit anderen Nutzungen (z. B. Siedlungsentwicklung) zu vermeiden.
  • Genehmigungsverfahren: Im Rahmen von Bauanträgen für WEA prüfen Behörden die Einhaltung der Kriterien, um Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Belange zu gewährleisten.
  • Projektentwicklung: Windkraftunternehmen nutzen Ausschlusskriterien in der frühen Projektphase, um Risiken zu minimieren und Investitionen gezielt in vielversprechende Standorte zu lenken.
  • Monitoring und Betrieb: Auch nach der Inbetriebnahme werden Kriterien wie Lärmemissionen oder Vogelkollisionen überwacht, um bei Verstößen Nachrüstungen oder Abschaltungen vorzunehmen.

Bekannte Beispiele

  • Naturschutzgebiete: Im Nationalpark Wattenmeer (UNESCO-Weltnaturerbe) ist der Bau von Windenergieanlagen aufgrund strenger Schutzvorgaben ausgeschlossen, um Zugvögel und marine Ökosysteme nicht zu gefährden.
  • Militärische Sperrzonen: In Teilen der Eifel (Nordrhein-Westfalen) existieren Flugbeschränkungszonen für Tiefflüge, die den Bau hoher WEA unmöglich machen.
  • Artenschutz: Im Biosphärenreservat Rhön wurden Windkraftprojekte aufgrund des Vorkommens des Rotmilans (Milvus milvus) gestoppt, da dieser zu den besonders kollisionsgefährdeten Arten zählt.
  • Lärmschutz: In der Nähe des Flughafens Frankfurt gelten spezielle Lärmgrenzwerte, die den Bau von WEA in einem Radius von 15 km einschränken (Quelle: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie).

Risiken und Herausforderungen

  • Rechtliche Unsicherheit: Häufige Änderungen in Gesetzen (z. B. Abstandsregelungen) können bereits genehmigte Projekte verzögern oder unwirtschaftlich machen.
  • Akzeptanzprobleme: Lokale Bürgerinitiativen klagen oft gegen Windparks mit Verweis auf Landschaftsbild oder Gesundheitsrisiken (z. B. Infraschall), was zu langwierigen Gerichtsverfahren führt.
  • Datenlücken: Fehlende oder veraltete Umweltgutachten (z. B. zu Fledermausvorkommen) können zu nachträglichen Projektstopps führen.
  • Technologische Grenzen: In komplexem Gelände (z. B. Mittelgebirgen) sind höhere Türme und längere Rotorblätter nötig, was die Kosten erhöht und die Genehmigung erschwert.
  • Flächenkonkurrenz: Die Nachfrage nach Flächen für Windkraft, Photovoltaik und Landwirtschaft steigt, was zu Nutzungskonflikten führt.

Ähnliche Begriffe

  • Eignungskriterien: Im Gegensatz zu Ausschlusskriterien definieren diese positive Standortfaktoren (z. B. hohe Windgeschwindigkeiten, gute Netzanbindung).
  • Pufferzonen: Räumliche Abstände zu Schutzgebieten oder Siedlungen, die nicht zwingend ein Ausschlusskriterium darstellen, aber zusätzliche Auflagen nach sich ziehen.
  • Kumulativwirkung: Bezeichnet die Gesamtbelastung eines Gebiets durch mehrere Windparks, die gemeinsam zu ökologischen oder sozialen Konflikten führen können.
  • Repowering: Der Ersatz alter durch moderne WEA an bestehenden Standorten, wobei neue Ausschlusskriterien (z. B. Lärm) zu prüfen sind.

Zusammenfassung

Ausschlusskriterien sind ein zentrales Instrument der Windkraftplanung, um rechtliche, ökologische und technische Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu vermeiden. Sie basieren auf einem komplexen Geflecht aus Gesetzen, Umweltstandards und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Während sie einerseits den Schutz von Natur und Anwohnern sicherstellen, können sie andererseits die Verfügbarkeit geeigneter Flächen einschränken – eine Herausforderung angesichts der ambitionierten Ausbauziele der Energiewende.

Die Anwendung dieser Kriterien erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Klimaschutz, Artenschutz und sozialer Akzeptanz. Dynamische Anpassungen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse (z. B. zu Fledermauspopulationen) und technische Innovationen (z. B. lärmarme Rotorblätter) sind dabei unverzichtbar, um die Windkraft zukunftsfähig zu gestalten.

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