Der Pachtvertrag (§§ 581 bis 597 BGB) ist ein Nutzungsvertrag zwischen dem Pächter (Projektierer von WEA) und den Landwirten. Pachtverträge dienen zur Absicherung des gesamten Windenergievorhaben- vom Standort über die Zuwegung und die Kabelrechte bis zur Abstands- und Rotorüberflugfläche. Dies geschieht durch Eintragung einer Baulast oder einer Dienstbarkeit.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de

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