Der Pachtvertrag (§§ 581 bis 597 BGB) ist ein Nutzungsvertrag zwischen dem Pächter (Projektierer von WEA) und den Landwirten. Pachtverträge dienen zur Absicherung des gesamten Windenergievorhaben- vom Standort über die Zuwegung und die Kabelrechte bis zur Abstands- und Rotorüberflugfläche. Dies geschieht durch Eintragung einer Baulast oder einer Dienstbarkeit.



Hier könnte auch Ihre Werbung stehen.
Weitere Informationen.

Ähnliche Artikel

Baulast ■■■
Eine Baulast verpflichtet einen Grundstückseigentümer zu einem Unterlassen, Dulden und Tun zur Erfüllung . . . Weiterlesen
Dienstbarkeit ■■■
Eine Dienstbarkeit ist eine Regelung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§1018 BGB) bezüglich der Rechte . . . Weiterlesen
Standortanalyse ■■■
Die Standortanalyse wird von den Planungsbüros von Windkraftanlagen durchgeführt, um einen geeigneten . . . Weiterlesen
Standsicherheitsnachweis ■■■
Der Standsicherheitsnachweis der geplanten Parkkonfiguration ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. . . . Weiterlesen
Kranstellfläche ■■■
Die Kranstellfläche beispielhaft für ein 2,3 MW Anlage mit 90 m Nabenhöhe ist so auszuführen, dass . . . Weiterlesen
Bebauungsplan ■■
Der Bebauungsplan ist ein von der Gemeinde aufzustellender verbindlicher Bauleitplan. Er wird aus dem . . . Weiterlesen
Finanzberater auf finanzen-lexikon.de■■
Finanzberater (auch Financial Advisor) ist die Berufsbezeichnung für einen Dienstleister, der Kunden . . . Weiterlesen
Windparklayout ■■
Lexikon - Lexikon W, W: Windparklayout --- . . . Weiterlesen
Abstimmung ■■
Lexikon - Lexikon A, A: Abstimmung --- . . . Weiterlesen
Belastung ■■
Die Belastung eines Grundstückes kann unterschiedlich geschehen. Neben Grundpfandrechten, eine eingetragene . . . Weiterlesen