Das Netzentgelt, auch als Netznutzungsentgelt bezeichnet, ist als eine Gebühr zu verstehen, die jeder sogenannte Netznutzer, der Strom durch das Versorgungsnetz leitet, an den Übertragungsnetzbetreiber zahlen muss. Die Höhe wird durch gesetzliche Bestimmungen in § 20 EnWG und der Stromentgeltverordnung (StromNEV) geregelt. Die Höhe des Netzentgeltes beruht auf der sogenannten Erlösobergrenze, die von den Regulierungsbehörden für jeden Netzbetreiber berechnet und festgelegt wird. Die Höhe des Netzentgelts ist regional und bei jedem Verteilnetzbetreiber unterschiedlich hoch.

Das Netzentgelt wird letzlich von jedem Stromkunden bezahlt. Der Stromlieferant ist der Netznutzer und dieser sammelt die Netzentgelte von den Haushaltskunden ein und leitet sie an den Netzbetreiber weiter

Die Netzentgelte für Haushalte laut Bundesnetzagentur, Stand 1.1.2016:



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