Der Begriff Bürgerwindpark benennt ein Projekt zur Realisierung eines Windparks, bei dem den vor Ort lebenden Bürgern eine Beteiligung an dem Projekt angeboten wird.


In Mecklenburg-Vorpommern müssen Betreiber von Windkraftanlagen künftig Einwohner und Gemeinden im Umkreis von fünf Kilometern um die Anlage an ihrem Unternehmen beteiligen. Das schreibt ein Bürgerbeteiligungsgesetz vor, dass der Schweriner Landtag am 20. April 2016 verabschiedet hat.


Laut Gesetz müssen die Betreiber der Anlagen 20 Prozent der Geschäftsanteile Kommunen und Anwohnern anbieten, die sich in einem Umkreis von fünf Kilometern um die Anlage befinden. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Der Kauf solcher Anteile an einem Unternehmen ist für Bürger jedoch nicht risikofrei. Als Mitunternehmer des Windkraftunternehmens werden sie zwar an Gewinnen beteiligt. Läuft bei dem Unternehmen etwas schief, müssen sie jedoch auch für Verluste haften.


Alternativ können Betreiber Anwohner und Gemeinden durch ermäßigte Strompreise, Ausgleichsabgaben oder Spareinlagen an den Gewinnen der Windanlagen beteiligt werden. Mit solchen Maßnahmen will die Landesregierung mehr Akzeptanz für Windkraftanlagen in der Bevölkerung erreichen.



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