Nach der DIN EN 61400-12 ist die Verfügbarkeit nach folgendem Verhältnis (in %) definiert:

(Gesamtstundenzahl - Ausfallzeiten) / Gesamtstundenzahl

Es wird unterschieden zwischen:

  • zeitlicher Verfügbarkeit
  • vertraglicher Verfügbarkeit
  • energetischer Verfügbarkeit

abzüglich der Stundenzahl in der die WEA wegen Wartung oder Störung nicht betrieben wurde und der 

Die Verfügbarkeit variiert von Anlage zu Anlage. Sie hängt auch vom Standort und vom Typ ab. Leider sind momentan noch keine einheitlichen Beurteilungen darüber, was unter Verfügbarkeit zu verstehen ist, gebräuchlich. Im Wind- und Ertragsgutachten wird die Energie­lieferung in der Regel unter der Annahme 100-prozentiger Verfügbarkeit angegeben. Entsprechende Abzüge müssen im Rahmen der zusätzlich vorgenommen werden.

Die Ertragsdaten bestehender Windkraftanlagen, die zur Plausibilitäts­prüfung herangezogen werden, beziehen sich in der Regel auf Betrieb bei unbekannter Verfügbarkeit. Bedeutende Störungen, Fehl­funktionen und Stillstände werden bei der Analyse von Ertragsdaten erkannt und haben keinen Einfluss auf das weitere Vorgehen. Weniger gravierende Stillstände können jedoch nicht identifiziert werden. Daher kann der bei 100-prozentiger Verfügbarkeit erreichbare Energieertrag der bestehenden Anlagen unterschätzt werden. Durch die Eliminierung von Ausreißern, die aus anderen Gründen als Stillständen entstanden sind, oder durch die Korrektur immer wieder auftretender Stillstände wie z. B. bei hohen Windgeschwindigkeiten kann jedoch in seltenen Fällen auch eine Überschätzung des erzielbaren Energieertrags entstehen.

Wird im Rahmen des Wind- und Ertragsgutachtens der Verfügbarkeits­verlust der geplanten Anlagen abgeschätzt, kann sich dies nur auf übliche Störungen beziehen. Lange Stillstands­zeiten wegen Serienfehlern, behördlichen Stilllegungen oder Nicht-Verfügbarkeit von Ersatzteilen können hierbei nicht berücksichtigt werden.



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