In Deutschland werden demnach manche Windkraftanlagen dann abgeschaltet, wenn eine bestimmte Windgeschwindigkeit unterschritten wird, bestimmte Uhrzeiten und Temperaturen gelten. Zum Beispiel können Abschaltzeiten wie geregelt sein:
- 1 Stunde vor und nach Sonnenaufgang bzw. -untergang
- bei Temperaturen über 10° Celsius und
- bei Windgeschwindigkeiten unter 6 m/s und
- bei keinem Niederschlag.