Es gibt für Windkraftanlagenbetreiber teils bei der Genehmigung Auflagen die zum Schutz der Fledermäuse die Windkraftanlagen abzuschalten. Nach einer Studie des NABU werden je nach Position der WKA gerundet 1-3 Fledermäuse/Jahr und Anlage getötet.
In Deutschland werden demnach manche Windkraftanlagen dann abgeschaltet, wenn eine bestimmte Windgeschwindigkeit unterschritten wird, bestimmte Uhrzeiten und Temperaturen gelten. Zum Beispiel können Abschaltzeiten wie geregelt sein:
- 1 Stunde vor und nach Sonnenaufgang bzw. -untergang
- bei Temperaturen über 10° Celsius und
- bei Windgeschwindigkeiten unter 6 m/s und
- bei keinem Niederschlag.