In einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird untersucht, welche Wechselwirkung ein Windpark auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Reinheit der Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter hat. Diese Auswirkungen werden in einer Umweltverträglichkeits-Gutachten beschrieben.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BGBl 1990) bei bestimmten Projekten gefordert, um den Erhalt der Umwelt zu wahren. In einem Scoping-Termin zwischen Vorhabenträger und der Behörde werden der Umfang und die Methoden der UVP erörtert. (§5 UVPG)



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