In einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird untersucht, welche Wechselwirkung ein Windpark auf Menschen, Tiere und Pflanzen
, Boden, Wasser, Reinheit der Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter hat. Diese Auswirkungen werden in einer Umweltverträglichkeits-Gutachten beschrieben.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BGBl 1990) bei bestimmten Projekten gefordert, um den Erhalt der Umwelt zu wahren. In einem Scoping-Termin zwischen Vorhabenträger und der Behörde werden der Umfang und die Methoden der UVP erörtert. (§5 UVPG)