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Der Ausschluss im Kontext der Windkraft bezeichnet ein planerisches oder rechtliches Instrument, mit dem bestimmte Flächen oder Standorte für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden. Diese Maßnahme dient der Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung ökologischer, raumordnerischer oder gesellschaftlicher Belange. Ausschlüsse können sowohl auf gesetzlicher als auch auf administrativer Ebene festgelegt werden und sind ein zentrales Element der Flächenplanung.
Allgemeine Beschreibung
Der Ausschluss von Flächen für die Windkraftnutzung ist ein integraler Bestandteil der Raumordnung und Landesplanung in Deutschland. Er erfolgt in der Regel durch die Ausweisung von Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebieten in Regionalplänen oder durch gesetzliche Vorgaben, die bestimmte Gebiete als ungeeignet deklarieren. Ziel ist es, Konflikte zwischen der Windenergienutzung und anderen Nutzungsansprüchen, wie dem Naturschutz, der Siedlungsentwicklung oder der Luftfahrt, zu minimieren.
Rechtlich basieren Ausschlüsse häufig auf dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie auf landesrechtlichen Regelungen, die die Zulässigkeit von Windenergieanlagen regeln. So können beispielsweise Gebiete mit hoher ökologischer Wertigkeit, wie Naturschutzgebiete oder FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), von der Windkraftnutzung ausgeschlossen werden. Ebenso spielen Abstandsregelungen zu Wohngebieten oder militärischen Einrichtungen eine Rolle, die in den Landesgesetzen unterschiedlich definiert sind.
Ein Ausschluss kann sowohl absolut als auch relativ erfolgen. Ein absoluter Ausschluss bedeutet, dass in einem bestimmten Gebiet keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen, während ein relativer Ausschluss lediglich bestimmte Bedingungen oder Auflagen vorsieht, unter denen eine Genehmigung möglich ist. Die Festlegung von Ausschlusskriterien obliegt in der Regel den Bundesländern, die dabei auch die Vorgaben der Europäischen Union, etwa zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), berücksichtigen müssen.
Technische und rechtliche Grundlagen
Die technischen Grundlagen für Ausschlüsse in der Windkraftplanung umfassen vor allem die Bewertung von Windhöffigkeit, Geländeeignung und infrastrukturellen Voraussetzungen. Flächen mit geringer durchschnittlicher Windgeschwindigkeit (unter 5,5 Meter pro Sekunde in Nabenhöhe) werden häufig ausgeschlossen, da sie wirtschaftlich nicht rentabel sind. Zudem spielen topografische Gegebenheiten, wie steile Hänge oder unwegsames Gelände, eine Rolle, die den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen erschweren.
Rechtlich sind Ausschlüsse in Deutschland vor allem durch das Raumordnungsgesetz (ROG) und die Landesplanungsgesetze geregelt. Die Bundesländer legen in ihren Regionalplänen fest, welche Gebiete für die Windkraftnutzung geeignet sind und welche ausgeschlossen werden. Dabei müssen sie die Ziele der Raumordnung, wie die Sicherung von Freiflächen oder den Schutz von Natur und Landschaft, berücksichtigen. Ein zentrales Instrument ist die sogenannte "Konzentrationszonenplanung", bei der Windenergieanlagen nur in ausgewiesenen Gebieten errichtet werden dürfen, während der Rest des Planungsraums ausgeschlossen wird.
Ein weiteres wichtiges Regelwerk ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das unter anderem Lärm- und Schattenwurfgrenzwerte für Windenergieanlagen festlegt. Flächen, auf denen diese Grenzwerte nicht eingehalten werden können, werden in der Regel ausgeschlossen. Zudem sind die Vorgaben des Artenschutzes, insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), zu beachten, das den Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten vorschreibt. So können beispielsweise Gebiete mit Vorkommen geschützter Vogel- oder Fledermausarten von der Windkraftnutzung ausgeschlossen werden.
Normen und Standards
Die Planung von Ausschlussgebieten für Windenergieanlagen unterliegt verschiedenen nationalen und internationalen Normen. Die DIN EN 61400-1 (VDE 0127-1) definiert technische Anforderungen an Windenergieanlagen, die auch bei der Flächenauswahl berücksichtigt werden müssen. Zudem sind die Vorgaben der Europäischen Union, insbesondere die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie), relevant. In Deutschland sind die "Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen" (Windenergieerlass) der Länder eine wichtige Grundlage für die Festlegung von Ausschlusskriterien.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
Der Begriff "Ausschluss" ist von anderen planerischen Instrumenten abzugrenzen. Während ein Ausschluss eine Fläche oder ein Gebiet vollständig oder bedingt für die Windkraftnutzung sperrt, bezeichnet eine "Einschränkung" lediglich die Reduzierung bestimmter Nutzungsparameter, wie etwa die maximale Anlagenhöhe oder die Anzahl der Anlagen. Ein "Vorranggebiet" hingegen ist ein Gebiet, das prioritär für die Windkraftnutzung vorgesehen ist, während andere Nutzungen zurücktreten müssen. Im Gegensatz dazu steht ein "Tabugebiet", das per se von jeglicher baulicher Nutzung ausgeschlossen ist, unabhängig von der Art der Nutzung.
Anwendungsbereiche
- Naturschutz: Gebiete mit hohem ökologischem Wert, wie Naturschutzgebiete, Nationalparks oder FFH-Gebiete, werden häufig von der Windkraftnutzung ausgeschlossen, um den Schutz von Flora und Fauna zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere Lebensräume bedrohter Arten, die durch den Betrieb von Windenergieanlagen gefährdet werden könnten.
- Siedlungsentwicklung: Ausschlüsse dienen der Sicherung von Wohn- und Erholungsgebieten, indem Mindestabstände zu Wohngebäuden eingehalten werden. Diese Abstände variieren je nach Bundesland und können zwischen 500 und 1.500 Metern betragen. Ziel ist es, Konflikte durch Lärm, Schattenwurf oder optische Beeinträchtigungen zu vermeiden.
- Luftfahrt und Radar: Flächen in der Nähe von Flughäfen, militärischen Einrichtungen oder Wetterradarstationen werden ausgeschlossen, um Störungen des Flugverkehrs oder der Radartechnik zu verhindern. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) legt hierfür spezifische Schutzbereiche fest, in denen keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen.
- Landschaftsschutz: Gebiete mit besonderer landschaftlicher Schönheit oder kulturhistorischer Bedeutung, wie etwa UNESCO-Welterbestätten oder historische Parks, werden häufig ausgeschlossen, um das Landschaftsbild zu erhalten. Dies betrifft auch Gebiete, die für den Tourismus von Bedeutung sind.
- Militärische Nutzung: Flächen, die für militärische Übungen oder als Schießplätze genutzt werden, sind in der Regel von der Windkraftnutzung ausgeschlossen. Dies dient der Sicherheit und der ungestörten Durchführung militärischer Aktivitäten.
Bekannte Beispiele
- Nationalpark Wattenmeer: Der Nationalpark Wattenmeer in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg ist ein Beispiel für ein Gebiet, das aufgrund seines hohen ökologischen Wertes und seiner Bedeutung als UNESCO-Welterbe von der Windkraftnutzung ausgeschlossen ist. Die Errichtung von Windenergieanlagen ist hier nicht zulässig, um die einzigartige Flora und Fauna des Wattenmeers zu schützen.
- Abstandsregelungen in Bayern: In Bayern gilt eine der strengsten Abstandsregelungen für Windenergieanlagen in Deutschland. Der sogenannte "10-H-Abstand" sieht vor, dass Windenergieanlagen mindestens das Zehnfache ihrer Höhe von Wohngebäuden entfernt sein müssen. Dies hat dazu geführt, dass große Teile des Bundeslandes von der Windkraftnutzung ausgeschlossen sind.
- Schutzbereiche der Deutschen Flugsicherung: In der Nähe von Flughäfen und militärischen Radarstationen, wie etwa dem Flughafen Frankfurt oder dem Radarstandort Erbeskopf in Rheinland-Pfalz, sind große Flächen für die Windkraftnutzung ausgeschlossen. Diese Schutzbereiche dienen der Vermeidung von Störungen des Flugverkehrs und der Radartechnik.
Risiken und Herausforderungen
- Flächenknappheit: Die zunehmende Ausweisung von Ausschlussgebieten führt zu einer Verknappung geeigneter Flächen für die Windkraftnutzung. Dies kann den Ausbau der Windenergie verlangsamen und die Erreichung der Klimaziele gefährden. Besonders in dicht besiedelten Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg ist die Flächenverfügbarkeit ein zentrales Problem.
- Rechtliche Unsicherheiten: Die Festlegung von Ausschlusskriterien ist oft mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden, da die Vorgaben der Bundesländer unterschiedlich interpretiert werden können. Dies kann zu langwierigen Genehmigungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten führen, die den Ausbau der Windenergie verzögern.
- Konflikte mit dem Artenschutz: Der Ausschluss von Flächen aufgrund artenschutzrechtlicher Belange kann zu Konflikten mit den Zielen der Energiewende führen. So können beispielsweise Gebiete mit Vorkommen geschützter Vogelarten von der Windkraftnutzung ausgeschlossen werden, obwohl diese Gebiete gleichzeitig eine hohe Windhöffigkeit aufweisen.
- Akzeptanz in der Bevölkerung: Ausschlussregelungen, insbesondere Abstandsregelungen zu Wohngebieten, können zu Konflikten mit Anwohnern führen, die sich durch Windenergieanlagen beeinträchtigt fühlen. Gleichzeitig können sie aber auch die Akzeptanz für die Windkraftnutzung erhöhen, indem sie die Belange der Anwohner berücksichtigen.
- Wirtschaftliche Auswirkungen: Der Ausschluss von Flächen kann die Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten beeinträchtigen, da nur noch Gebiete mit geringerer Windhöffigkeit oder schlechterer Infrastruktur zur Verfügung stehen. Dies kann die Rentabilität von Projekten verringern und Investoren abschrecken.
Ähnliche Begriffe
- Konzentrationszone: Eine Konzentrationszone ist ein Gebiet, das in der Raumplanung für die prioritäre Nutzung durch Windenergieanlagen ausgewiesen wird. Im Gegensatz zum Ausschluss, der eine Fläche für die Windkraftnutzung sperrt, dient die Konzentrationszone der Bündelung von Windenergieprojekten in bestimmten Gebieten.
- Tabuzone: Eine Tabuzone ist ein Gebiet, das per se von jeglicher baulicher Nutzung ausgeschlossen ist, unabhängig von der Art der Nutzung. Dies kann beispielsweise für Naturschutzgebiete oder militärische Sperrgebiete gelten. Im Gegensatz zum Ausschluss, der sich spezifisch auf die Windkraftnutzung bezieht, ist eine Tabuzone umfassender definiert.
- Eignungsgebiet: Ein Eignungsgebiet ist ein Gebiet, das aufgrund seiner natürlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Windkraftnutzung geeignet ist. Im Gegensatz zum Ausschluss, der eine Fläche für die Windkraftnutzung sperrt, dient das Eignungsgebiet der Identifizierung potenzieller Standorte.
Zusammenfassung
Der Ausschluss von Flächen für die Windkraftnutzung ist ein zentrales Instrument der Raumordnung und Landesplanung, das der Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien dient. Durch die Festlegung von Ausschlusskriterien werden Konflikte zwischen der Windenergienutzung und anderen Nutzungsansprüchen, wie dem Naturschutz oder der Siedlungsentwicklung, minimiert. Ausschlüsse können sowohl absolut als auch relativ erfolgen und basieren auf technischen, rechtlichen und ökologischen Grundlagen. Bekannte Beispiele sind der Nationalpark Wattenmeer oder die Abstandsregelungen in Bayern. Trotz ihrer Bedeutung bergen Ausschlüsse jedoch auch Risiken, wie Flächenknappheit oder rechtliche Unsicherheiten, die den Ausbau der Windenergie erschweren können.
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