UKA: Mit Expertise zum erfolgreichen Windparkprojekt.

English: tendering model / Español: modelo de licitación / Português: modelo de licitação / Français: modèle de mise en concurrence / Italiano: modello di gara d'appalto

Ein Ausschreibungsmodell ist ein zentrales Instrument zur Vergabe von Fördermitteln und Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen. Es regelt, wie Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien transparent und wettbewerbsorientiert vergeben werden, um Effizienz und Kostengünstigkeit zu gewährleisten. Besonders in Deutschland und der Europäischen Union hat dieses System in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, da es den Ausbau der Windenergie beschleunigen und gleichzeitig staatliche Subventionen optimieren soll.

Allgemeine Beschreibung

Ein Ausschreibungsmodell im Kontext der Windkraft bezeichnet ein wettbewerbsbasiertes Verfahren, bei dem Unternehmen oder Konsortien Angebote für die Errichtung und den Betrieb von Windparks – sowohl onshore (an Land) als auch offshore (auf See) – einreichen. Die Vergabekriterien umfassen dabei nicht nur den Preis, sondern auch technische Machbarkeit, Umweltverträglichkeit und soziale Akzeptanz. Ziel ist es, die kostengünstigste und nachhaltigste Lösung zu identifizieren, die gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wie sie etwa im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder in EU-Richtlinien festgelegt sind.

Die Einführung solcher Modelle erfolgte als Reaktion auf frühere Fördersysteme, die oft als ineffizient oder zu teuer kritisiert wurden. Während früher feste Einspeisevergütungen gezahlt wurden, die jedem Betreiber unabhängig von den tatsächlichen Kosten garantiert wurden, setzt das Ausschreibungsmodell auf Marktmechanismen. Dadurch sollen Überförderungen vermieden und der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden. In Deutschland wurde dieses System 2017 mit der Novelle des EEG verbindlich eingeführt, wobei die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Behörde die Ausschreibungen durchführt und überwacht.

Ein zentrales Element des Ausschreibungsmodells ist die sogenannte „technologieoffene Ausschreibung", bei der verschiedene erneuerbare Energieträger – darunter Windkraft, Solaranlagen und Biomasse – in einem gemeinsamen Verfahren konkurrieren. Dies soll sicherstellen, dass die jeweils kostengünstigste Technologie zum Zug kommt. Allerdings gibt es auch technologie-spezifische Ausschreibungen, etwa ausschließlich für Windenergie an Land oder auf See, um gezielt den Ausbau bestimmter Bereiche zu fördern. Die Gebote der Bieter werden dabei nach festgelegten Kriterien bewertet, wobei der Zuschlag in der Regel an das wirtschaftlichste Angebot geht, das alle technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Flächenkulisse, also die vorab definierten Gebiete, in denen Windkraftprojekte realisiert werden dürfen. Diese werden in Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen und Naturschutzbehörden festgelegt, um Konflikte mit anderen Nutzungsinteressen – etwa dem Artenschutz oder der Landwirtschaft – zu minimieren. Die Bieter müssen in ihren Angeboten nachweisen, dass ihre Projekte in den ausgewiesenen Zonen umsetzbar sind und alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen. Dies erhöht die Planungssicherheit, kann aber auch zu Engpässen führen, wenn geeignete Flächen knapp sind.

Rechtliche und politische Rahmenbedingungen

Das Ausschreibungsmodell für Windkraft ist in ein komplexes Geflecht aus nationalem und europäischem Recht eingebettet. Auf EU-Ebene gibt die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) vor, dass Mitgliedstaaten wettbewerbliche Verfahren für die Förderung erneuerbarer Energien einführen müssen, sofern diese „kosteneffizient und marktorientiert" sind. Deutschland hat diese Vorgaben mit dem EEG 2017 umgesetzt, wobei die Bundesnetzagentur als regulierende Instanz fungiert. Die rechtlichen Grundlagen umfassen dabei nicht nur das EEG, sondern auch das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) für Offshore-Projekte und das Baugesetzbuch (BauGB) für die Flächenausweisung an Land.

Ein zentrales Element der rechtlichen Rahmenbedingungen ist die sogenannte „Degression", also die schrittweise Senkung der maximalen Fördersätze, die im Rahmen der Ausschreibungen gezahlt werden. Dies soll den Druck auf die Bieter erhöhen, kostengünstige Lösungen zu entwickeln, und gleichzeitig die Belastung für die Verbraucher durch die EEG-Umlage begrenzen. Kritiker bemängeln jedoch, dass zu starke Degressionsschritte die Wirtschaftlichkeit von Projekten gefährden und damit den Ausbau der Windkraft bremsen könnten. Zudem gibt es Diskussionen über die Vereinbarkeit des Ausschreibungsmodells mit dem Beihilferecht der EU, da staatliche Fördergelder nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden dürfen.

Auf politischer Ebene wird das Ausschreibungsmodell regelmäßig evaluiert und angepasst, um auf neue Herausforderungen zu reagieren. So wurden in den letzten Jahren etwa die Ausschreibungsvolumina erhöht, um die Ausbauziele der Bundesregierung zu erreichen, oder Sonderregelungen für Bürgerenergiegenossenschaften eingeführt, um deren Teilnahme zu erleichtern. Zudem gibt es Bestrebungen, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, da diese oft als Hemmnis für den Ausbau der Windkraft identifiziert werden. Hier spielt auch die Zusammenarbeit mit den Bundesländern eine entscheidende Rolle, da diese für die Flächenplanung und Genehmigung von Windparks zuständig sind.

Anwendungsbereiche

  • Onshore-Windkraft: Ausschreibungen für Windparks an Land sind der häufigste Anwendungsfall. Hier konkurrieren Bieter um Flächen und Fördermittel, wobei besonders die Akzeptanz in der lokalen Bevölkerung und die Einhaltung von Lärmschutzvorgaben eine Rolle spielen. Die Ausschreibungsvolumina für Onshore-Windkraft sind in Deutschland am höchsten, da diese Technologie als besonders kostengünstig und schnell umsetzbar gilt.
  • Offshore-Windkraft: Bei Windparks auf See sind die Ausschreibungen aufgrund der höheren Komplexität und der längeren Planungszeiten oft langfristiger angelegt. Hier spielen neben den Kosten auch technische Herausforderungen wie Netzanbindung und Wartung eine große Rolle. Die Ausschreibungen werden oft in Kooperation mit Nachbarländern durchgeführt, etwa im Rahmen der Nordsee-Kooperation.
  • Innovationsausschreibungen: Spezielle Ausschreibungen fördern innovative Technologien oder Konzepte, etwa schwimmende Windkraftanlagen oder hybride Systeme, die Windkraft mit anderen erneuerbaren Energien kombinieren. Diese sollen die Weiterentwicklung der Branche vorantreiben und neue Märkte erschließen.
  • Gemeinschaftsprojekte und Bürgerenergie: Um die Akzeptanz für Windkraftprojekte zu erhöhen, gibt es Sonderregelungen für Genossenschaften und kommunale Träger. Diese können an Ausschreibungen teilnehmen, ohne den vollen Wettbewerbsdruck kommerzieller Bieter zu spüren, was die lokale Wertschöpfung stärken soll.

Bekannte Beispiele

  • Ausschreibungen in Deutschland (seit 2017): Seit der Einführung des neuen Systems hat die Bundesnetzagentur regelmäßig Ausschreibungen für Onshore- und Offshore-Windkraft durchgeführt. Besonders die ersten Runden zeigten, dass die Gebote oft unter den erwarteten Fördersätzen lagen, was als Erfolg des Wettbewerbsmechanismus gewertet wurde. Allerdings gab es auch Runden, in denen nicht alle Volumina vergeben werden konnten, etwa aufgrund von Flächenmangel oder zu niedrigen Geboten.
  • Dänemarks Energieinseln: Dänemark plant im Rahmen von Ausschreibungen den Bau künstlicher Energieinseln in der Nordsee, die als Drehscheibe für Offshore-Windkraft dienen sollen. Diese Projekte werden in internationalen Ausschreibungen vergeben und gelten als Leuchtturmprojekte für die europäische Energiewende.
  • Niederländische „Zero-Subsidy"-Ausschreibungen: In den Niederlanden wurden bereits Ausschreibungen durchgeführt, bei denen Bieter auf staatliche Förderung verzichteten und stattdessen direkte Stromabnahmeverträge (PPAs, Power Purchase Agreements) mit Industriekunden abschlossen. Dies zeigt, wie Ausschreibungsmodelle an unterschiedliche Marktbedingungen angepasst werden können.
  • Spaniens Hybrid-Ausschreibungen: Spanien kombiniert in einigen Ausschreibungen Windkraft mit Solaranlagen, um die Netzstabilität zu erhöhen und Synergieeffekte zu nutzen. Diese Ansätze könnten auch in anderen Ländern Schule machen.

Risiken und Herausforderungen

  • Flächenknappheit und Akzeptanzprobleme: Ein zentrales Problem des Ausschreibungsmodells ist die begrenzte Verfügbarkeit geeigneter Flächen, besonders für Onshore-Windkraft. Konflikte mit Naturschutz, Militär oder Anwohnern können zu Verzögerungen oder dem Scheitern von Projekten führen, selbst wenn diese in Ausschreibungen erfolgreich waren. Zudem führt die Konzentration auf bestimmte Regionen zu einer ungleichen Verteilung der Windkraft in Deutschland.
  • Preisverfall und Wirtschaftlichkeitsrisiken: Durch den starken Wettbewerb können die Gebote so niedrig ausfallen, dass Projekte später nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können – etwa wenn die Baukosten steigen oder Lieferkettenprobleme auftreten. Dies gefährdet die langfristige Stabilität der Branche und kann zu Insolvenzen führen, wie sie in der Vergangenheit bereits bei einigen Windparkbetreibern zu beobachten waren.
  • Komplexität und Bürokratie: Die Teilnahme an Ausschreibungen erfordert umfangreiche Vorarbeiten, etwa Gutachten zu Umweltverträglichkeit oder Netzanschlusskapazitäten. Besonders für kleinere Unternehmen oder Bürgerenergieprojekte kann dies eine hohe Hürde darstellen. Zudem führen häufige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu Planungunsicherheit.
  • Netzengpässe und Systemintegration: Der Ausbau der Windkraft durch Ausschreibungen läuft oft der verfügbaren Netzkapazität voraus, was zu Abregelungen und ineffizienter Nutzung der Anlagen führt. Zwar gibt es Mechanismen wie die „Netzreserve", doch diese lösen das grundsätzliche Problem der mangelnden Netzinfrastruktur nicht.
  • Internationale Konkurrenz: Da viele Länder ähnliche Ausschreibungsmodelle nutzen, kommt es zu einem globalen Wettbewerb um Ressourcen wie Turbinen, Stahl oder Fachkräfte. Dies kann zu Lieferengpässen und steigenden Kosten führen, was die Planungssicherheit beeinträchtigt.

Ähnliche Begriffe

  • Einspeisevergütung: Ein früheres Fördermodell, bei dem Betreibern von Windkraftanlagen über einen festen Zeitraum (z. B. 20 Jahre) eine garantierte Vergütung pro Kilowattstunde gezahlt wurde. Im Gegensatz zum Ausschreibungsmodell gab es hier keinen Wettbewerb, was zu höheren Kosten für die Verbraucher führte. Die Einspeisevergütung wurde in Deutschland schrittweise durch Ausschreibungen ersetzt.
  • Power Purchase Agreement (PPA): Ein langfristiger Stromabnahmevertrag zwischen einem Erzeuger (z. B. einem Windparkbetreiber) und einem Großabnehmer (z. B. einem Industrieunternehmen). PPAs werden zunehmend als Alternative oder Ergänzung zu staatlichen Ausschreibungen genutzt, besonders in Ländern mit liberalisierten Strommärkten.
  • Flächennutzungsplan (FNP): Ein kommunales Planungswerkzeug, das die räumliche Entwicklung einer Gemeinde regelt – einschließlich der Ausweisung von Gebieten für Windkraft. Der FNP ist eine wichtige Grundlage für die Teilnahme an Ausschreibungen, da er nachweist, dass ein Projekt flächenrechtlich zulässig ist.
  • Degression: Die schrittweise Senkung der maximalen Fördersätze in Ausschreibungen, um den Kostendruck auf die Bieter zu erhöhen. Die Degression ist ein zentrales Steuerungsinstrument, um die Förderung an die technische Entwicklung und Marktbedingungen anzupassen.

Zusammenfassung

Das Ausschreibungsmodell ist ein wettbewerbsorientiertes Verfahren zur Vergütung und Flächenvergabe von Windkraftprojekten, das in Deutschland und der EU seit 2017 schrittweise die früheren Einspeisevergütungen ersetzt hat. Es zielt darauf ab, die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien zu senken und gleichzeitig die Effizienz und Transparenz der Förderung zu erhöhen. Während das Modell durch niedrigere Stromgestehungskosten und marktgetriebene Innovationen überzeugt, steht es vor Herausforderungen wie Flächenknappheit, Akzeptanzproblemen und wirtschaftlichen Risiken für die Betreiber. Rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere das EEG und EU-Richtlinien, prägen die Umsetzung, wobei regelmäßige Anpassungen notwendig sind, um den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen.

Trotz der Kritikpunkte gilt das Ausschreibungsmodell international als Erfolgsmodell, das in vielen Ländern übernommen wurde. Seine weitere Entwicklung wird davon abhängen, wie gut es gelingt, die Balance zwischen Kosteneffizienz, technischer Machbarkeit und gesellschaftlicher Akzeptanz zu halten.

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