Die Belastung eines Grundstückes kann unterschiedlich geschehen. Neben Grundpfandrechten, eine eingetragene Grundschuld oder Hypothek können auch Dienstbarkeiten eingesetzt werden. Die Dienstbarkeit eignet sich insbesondere, wenn keine Geldforderungen wie bei einem Darlehen bestehen, aber die Rechte abgesichert werden sollen. Wege- und Leitungsrechte werden auf diese Weise ins Grundbuch eingetragen.



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