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Die EEG-Umlage ist die Differenz zwischen den Kosten, die bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien entstehen, und den Erlösen, die mit dem so erzeugten Strom erzielt werden.

Diese Differenz wird auf die Strom­end­verbraucher umgelegt.


Seit dem Jahr 2010 müssen die Übertragungs­netzbetreiber den EEG-Strom an der Börse vermarkten und erhalten von den Versorgungs­unternehmen eine Umlage gemäß der Ausgleichs­mechanismus­verordnung.


Die Höhe der EEG-Umlage pro Kilowattstunde wird von den Übertragungs­netz­betreiber jeweils im Oktober für das Folgejahr im Internet bekanntgegeben. Zugrunde gelegt werden dabei die prognostizierten Einnahmen und Ausgaben für das folgende Kalender­jahr sowie die Differenz zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt der Festlegung der EEG-Umlage. Die Einnahmen bestehen im Wesentlichen aus den Erlösen der Stromvermarktung. Zu den Ausgaben zählen insbesondere die Zahlungen für Einspeise­vergütungen und Marktprämien sowie Kosten der Vermarktung und eine Liquiditäts­reserve.


Bei der Berechnung der Umlage pro Kilowatt­stunde gibt es zahlreiche Ausnahmen und Vergünstigungen, insbesondere die "Besondere Ausgleichs­regelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen". Als Folge müssen private Haushalte und andere nicht­privilegierte Verbraucher einen erhöhten Teil der gesamten EEG-Umlage tragen. Private Haushalte müssen darüber hinaus auf die EEG-Umlage auch Mehrwert­steuer entrichten.


Lag die EEG-Umlage 2010 noch bei 2,05 Cent, betrug sie 2016 bereits 6,35 Cent/kWh.

Entwicklung der EEG-Umlage (2017–2022)

Jahr EEG-Umlage (ct/kWh)
2017 6,880
2018 6,792
2019 6,405
2020 6,756
2021 6,500
2022 3,723 (1. Halbjahr) / 0,000 (2. Halbjahr)

Im Jahr 2022 wurde die EEG-Umlage zunächst auf 3,723 ct/kWh festgelegt. Ab dem 1. Juli 2022 wurde sie jedoch gesetzlich auf 0,00 ct/kWh gesenkt. Für das gesamte Jahr 2022 ergibt sich somit eine durchschnittliche EEG-Umlage von 1,8615 ct/kWh.

Abschaffung der EEG-Umlage

Seit dem 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage vollständig entfallen. Die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien erfolgt nun aus dem Bundeshaushalt, insbesondere durch Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds.

Diese Maßnahme wurde ergriffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen von steigenden Stromkosten zu entlasten. Die Abschaffung der EEG-Umlage führte zu einer spürbaren Senkung des Strompreises für Endverbraucher.

Zusammenfassung

Die EEG-Umlage ist eine Gebühr, die Verbraucher zahlen müssen, um die Differenz zwischen den garantierten Einspeisevergütungen für Erneuerbare Energien und den Marktpreisen auszugleichen. Im Windkraftkontext bedeutet dies, dass Betreiber von Windkraftanlagen eine Vergütung erhalten, die über dem Marktpreis liegt, um die Wirtschaftlichkeit der Investitionen in erneuerbare Energien zu gewährleisten. Diese Kosten werden auf die Verbraucher umgelegt, was zu einer Erhöhung der Strompreise führt. Die EEG-Umlage hat sowohl Befürworter als auch Kritiker, da sie den Ausbau erneuerbarer Energien fördern, aber auch die Energiekosten für Verbraucher erhöhen kann.

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