Die Marktprämie wird nach EEG 2017 wettbewerblich über Ausschreibungen bestimmt. Die Höhe der individuellen Förderung wird dabei durch ein Gebotsverfahren der Bundesnetzagentur für Strom aus Windenergie an Land, Solaranlagen, Biomasseanlagen und Windenergieanlagen auf See festgelegt. Aus der installierten Leistung und einem Gebotswert pro kWh wird dabei der sogenannte anzulegende Wert ermittelt, der über die Höhe der ausgezahlten Marktprämie entscheidet.
Im März 2012 befanden sich von der rund 28800 Megawatt Windleistung 61,3 % in der Marktprämie. (Quelle: neue energie 04/2012)