Die Einspeise­vergütung wurde durch den Staat im EEG geregelt und legt fest, wieviel der Windpark­betreiber aufgrund der Strom­lieferung von einem Energie­versorgungs­unternehmen bekommt.

Jede aus Windenergie produzierte kWh erhält diese im EEG festgelegte Einspeise­vergütung. Sie kann sich zusammensetzen aus Anfangsvergütung, Grundvergütung, dem System­dienstleistungs­bonus und dem Repower-Bonus und sind für Offshore- oder Onshore­anlagen unterschiedlich festgelegt.

Genaueres regelt der Paragraph 29 des EEG.



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