Die Einspeisevergütung wurde durch den Staat im EEG geregelt und legt fest, wieviel der Windparkbetreiber aufgrund der Stromlieferung von einem Energieversorgungsunternehmen bekommt.
Jede aus Windenergie produzierte kWh erhält diese im EEG festgelegte Einspeisevergütung. Sie kann sich zusammensetzen aus Anfangsvergütung, Grundvergütung, dem Systemdienstleistungsbonus und dem Repower-Bonus und sind für Offshore- oder Onshoreanlagen unterschiedlich festgelegt.
Genaueres regelt der Paragraph 29 des EEG.