Das Einspeisevergütungsmodell (auch Festpreis- oder Mindestpreissystem genannt) verpflichtet den Energieversorger den regenerativ erzeugten Strom abzunehmen, ihn ins Netz einzuspeisen und ihn über einen längeren Zeitraum wie z.B. 15 Jahre zu vergüten.
Die konkreten Bestimmungen werden von jeweiligem Land in Gesetzen oder Verordnungen geregelt. Es wird in 25 EU-Staaten wie z.B. Deutschland (EEG), Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Portugal, Tschechien, Österreich, Slowenien, Ungarn, Finnland, Estland, Lettland, Griechenland, Zypern eingesetzt.
Eine Studie des EREF sagt aus, dass Staaten mit einem Einspeisevergütungsmodell die Ökoenergie schneller ausbauen konnten und niedrigere Einspeisetarife haben als bei dem Fördersystem Quotenmodell.