Bei Schadensfallprüfungen soll ein Sachverständiger bei wiederkehrenden Schäden Ursache und Schuld für den Betreiber ermitteln, um Regressansprüche an den Hersteller zu klären.
Oder die Prüfer sollen festhalten, ob vom Hersteller angebotene Ersatzkomponenten wie Getriebe nicht besser durch haltbarere Komponenten anderer Quellen ersetzt werden könnten.