Die Abschaltwindgeschwindigkeit wird im Sprachgebrauch auch kurz Abschaltgeschwindigkeit genannt. Sie wird von jedem Hersteller anders definiert. Entweder muss eine bestimmte Windgeschwindigkeit im 10-Minuten Mittel oder z. B. innerhalb eines 3-Sekunden Mittels erreicht werden.

Die meisten Anlagen schalten sich aufgrund ihrer Auslegung bei Windgeschwindigkeiten oberhalb von 25 m/s ab, aber auch etwas höhere und niedrigere Abschalt­wind­geschwindigkeiten gibt es bei Anlagentypen.

An manchen Standorten müssen Anlagen bei bestimmen Kriterien zum Schutz der Fledermäuse abgeschaltet werden. Häufig wird von den Behörden eine Abschaltung der Anlagen nachts bei Windgeschwindigkeiten unterhalb von 6 m/s gefordert.

Sie liefern so lange keine Energie, bis die in der Steuerung festgelegte Wiederanschalt­­wind­geschwindigkeit unterschritten ist. Diese liegt deutlich unterhalb der Abschalt­windgeschwindigkeit. Es gibt also Windgeschwindigkeits­­bereiche, in denen die Anlage manchmal in Betrieb ist und manchmal nicht. Die verwendeten Leistungskennlinien beschreiben aber die Verhältnisse bei permanentem Betrieb bis zur Abschaltwind­geschwindigkeit und vernachlässigen die so genannte Abschalthysterese, was zu einer Überschätzung der bei hohen Windgeschwindigkeiten erzielbaren Energie führt. Das Maß der Überschätzung hängt von den Parametern der Anlagensteuerung und den Wind­verhältnissen am Standort ab und kann in aller Regel nicht zuverlässig vorhergesagt werden. In der Regel ist der Einfluss dieser Problematik minimal, insbesondere, wenn für das Windgutachten Ertragsdaten bestehender Anlagen verwendet wurden, wo dieselben Zusammenhänge gelten. Lediglich an Standorten mit relativ großem Anteil hoher Windgeschwindigkeiten oder bei niedriger Abschalt­wind­geschwindigkeit der Anlagen verdient dieses Thema Aufmerksamkeit.




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