UKA: Mit Expertise zum erfolgreichen Windparkprojekt.

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Der Rotmilan (Milvus milvus) ist ein Greifvogel aus der Familie der Habichtartigen, der in Europa eine herausragende ökologische und naturschutzfachliche Bedeutung besitzt. Im Kontext der Windkraft gilt er als eine der am stärksten durch Kollisionen mit Windenergieanlagen gefährdeten Vogelarten, was zu Konflikten zwischen Artenschutz und der Umsetzung der Energiewende führt. Seine auffällige Gefiederfärbung, die charakteristische gegabelte Schwanzform und sein großräumiges Flugverhalten machen ihn zu einem markanten Indikator für die Auswirkungen anthropogener Infrastruktur auf wandernde und standorttreue Vogelpopulationen.

Allgemeine Beschreibung

Der Rotmilan erreicht eine Körperlänge von 60 bis 72 Zentimetern und eine Flügelspannweite von 140 bis 170 Zentimetern, wobei Weibchen tendenziell größer und schwerer sind als Männchen. Sein Gefieder ist oberseits rotbraun gefärbt, während die Unterseite eine hellere, cremefarbene Tönung mit dunklen Längsstreifen aufweist. Der namensgebende, tief gegabelte Schwanz dient als Steuerhilfe bei langsamen Gleitflügen und ist ein unverkennbares Feldmerkmal. Als opportunistischer Nahrungsgeneralist ernährt sich der Rotmilan vorwiegend von kleinen Säugetieren, Vögeln, Aas und gelegentlich auch von Insekten, wobei er offene Landschaften mit strukturreichen Habitaten wie Feldgehölzen, Hecken und Waldrändern bevorzugt.

Sein Verbreitungsgebiet erstreckt sich primär über Mitteleuropa, mit Schwerpunkten in Deutschland, Frankreich, Spanien und der Schweiz. Deutschland beherbergt etwa 50 Prozent des weltweiten Bestands, was eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Art begründet. Der Rotmilan ist ein Teilzieher: Während Populationen in West- und Mitteleuropa überwiegend sesshaft sind, ziehen Vögel aus nördlichen und östlichen Verbreitungsgebieten im Winter in wärmere Regionen, insbesondere nach Spanien und Portugal. Die Brutzeit beginnt im März, wobei die Art monogame Paare bildet und ihre Nester bevorzugt in hohen Bäumen anlegt. Die Gelegegröße beträgt meist zwei bis drei Eier, die über einen Zeitraum von etwa 30 Tagen bebrütet werden.

Ökologische Bedeutung und Gefährdungsstatus

Der Rotmilan steht in der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) unter strengem Schutz und ist in Anhang I gelistet, was besondere Schutzmaßnahmen für seine Lebensräume erfordert. In Deutschland wird er in der Roten Liste der Brutvögel als "gefährdet" eingestuft (Stand: 2020), wobei der Bestandstrend regional unterschiedlich ausfällt. Während in einigen Gebieten stabile oder leicht positive Entwicklungen zu verzeichnen sind, führen Lebensraumverluste durch intensive Landwirtschaft, die Ausweitung von Siedlungsflächen und die zunehmende Fragmentierung von Habitaten zu lokalen Rückgängen. Ein weiterer zentraler Gefährdungsfaktor ist die Mortalität durch Kollisionen mit Windenergieanlagen, die insbesondere während der Zugzeiten und in Gebieten mit hoher Anlagendichte auftritt.

Studien zeigen, dass Rotmilane aufgrund ihres niedrigen Flugverhaltens und ihrer Vorliebe für offene Landschaften besonders anfällig für Kollisionen sind. Im Gegensatz zu anderen Greifvögeln wie dem Seeadler, der höhere Flugkorridore nutzt, fliegt der Rotmilan häufig in Höhen zwischen 20 und 100 Metern über dem Boden – einer Zone, die mit der Rotorfläche vieler Windenergieanlagen überlappt. Zudem neigen Rotmilane dazu, Windenergieanlagen als Aussichtspunkte zu nutzen, was das Kollisionsrisiko zusätzlich erhöht. Die genaue Anzahl der durch Windkraft verursachten Todesfälle ist schwer zu quantifizieren, da nicht alle Kollisionen dokumentiert werden. Schätzungen gehen jedoch von mehreren hundert bis über tausend getöteten Rotmilanen pro Jahr in Deutschland aus (Quelle: Landesamt für Umwelt Brandenburg, 2021).

Technische und planerische Lösungsansätze

Um den Konflikt zwischen Windkraftausbau und Artenschutz zu entschärfen, wurden verschiedene technische und planerische Maßnahmen entwickelt. Eine zentrale Rolle spielt die standortbezogene Risikobewertung im Rahmen der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Hierbei werden sogenannte "Tabuzonen" definiert, in denen aufgrund der hohen Dichte an Rotmilanen oder anderen geschützten Arten keine Anlagen errichtet werden dürfen. Diese Zonen orientieren sich an artspezifischen Mindestabständen zu Brutplätzen, Nahrungshabitaten und Flugkorridoren. Für den Rotmilan wird beispielsweise ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu bekannten Brutrevieren empfohlen (Quelle: Bundesamt für Naturschutz, 2022).

Darüber hinaus kommen technische Lösungen wie das "Detektions- und Abschaltsystem" (kurz: DAS) zum Einsatz, das auf Radar- oder Kameratechnik basiert. Diese Systeme erkennen herannahende Vögel und schalten die Anlagen temporär ab, um Kollisionen zu vermeiden. Erste Pilotprojekte zeigen, dass die Effektivität solcher Systeme stark von der Qualität der Sensorik und der Reaktionszeit abhängt. Eine weitere vielversprechende Methode ist die "Mikrositing"-Strategie, bei der Anlagenstandorte so gewählt werden, dass sie möglichst geringe Überlappungen mit Flugrouten von Rotmilanen aufweisen. Hierbei kommen GIS-gestützte Analysen zum Einsatz, die topografische Gegebenheiten, Vegetationsstrukturen und historische Flugdaten berücksichtigen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Errichtung von Windenergieanlagen unterliegt in Deutschland strengen artenschutzrechtlichen Vorgaben, die sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie ableiten. Gemäß § 44 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu töten, zu verletzen oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beeinträchtigen. Für den Rotmilan bedeutet dies, dass Genehmigungsbehörden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine sogenannte "signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos" ausschließen müssen. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist die Genehmigung zu versagen oder mit Auflagen zu versehen, die das Risiko minimieren.

Ein zentrales Instrument zur Konfliktlösung ist die "Artenschutzrechtliche Ausnahme" nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Abweichung von den Verboten ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist, dass es keine zumutbaren Alternativen gibt, der Erhaltungszustand der Population nicht verschlechtert wird und zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen. Im Falle des Rotmilans wird eine solche Ausnahme jedoch nur in Ausnahmefällen gewährt, da die Art in Deutschland einen ungünstigen Erhaltungszustand aufweist. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren mehrfach betont, dass der Artenschutz bei der Planung von Windenergieprojekten einen hohen Stellenwert einnimmt und nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen zurückgestellt werden darf (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 9 A 17.11).

Anwendungsbereiche

  • Naturschutzplanung: Der Rotmilan dient als Leitart für die Bewertung von Eingriffen in Offenlandschaften, da seine Präsenz auf strukturreiche und ökologisch wertvolle Habitate hindeutet. In der Landschaftsplanung werden daher Maßnahmen zur Habitatverbesserung, wie die Anlage von Feldgehölzen oder die Extensivierung von Grünland, oft mit dem Ziel des Rotmilanschutzes verknüpft.
  • Windkraftplanung: In der Regional- und Bauleitplanung wird der Rotmilan als "konfliktträchtige Art" berücksichtigt, deren Vorkommen die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie beeinflusst. Spezielle Fachgutachten, wie die "Artenschutzprüfung" oder die "Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung" (saP), sind in Gebieten mit Rotmilanvorkommen obligatorisch.
  • Forschung und Monitoring: Der Rotmilan ist Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Studien, die sich mit seinem Flugverhalten, seiner Raumnutzung und den Auswirkungen von Windenergieanlagen beschäftigen. Langzeitmonitoring-Programme, wie das "Monitoring häufiger Brutvögel" (MhB) oder das "Rotmilan-Projekt" des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA), liefern wichtige Daten für den Artenschutz und die Anpassung von Schutzmaßnahmen.
  • Umweltbildung: Aufgrund seiner auffälligen Erscheinung und seiner Bedeutung als "Flagship Species" wird der Rotmilan in Umweltbildungsprogrammen eingesetzt, um für die Belange des Artenschutzes und die Herausforderungen der Energiewende zu sensibilisieren. Projekte wie "Rotmilan – Land zum Leben" (gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz) kombinieren Forschung, praktischen Naturschutz und Öffentlichkeitsarbeit.

Bekannte Beispiele

  • Windpark "Altmark" (Sachsen-Anhalt): Der Windpark Altmark ist einer der größten Onshore-Windparks Europas und liegt in einem Gebiet mit hoher Rotmilandichte. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden umfangreiche artenschutzrechtliche Auflagen erlassen, darunter die Einrichtung von Tabuzonen und die Installation eines Detektions- und Abschaltsystems. Zudem wurden Ausgleichsmaßnahmen wie die Anlage von Feldgehölzen und die Extensivierung von Grünland umgesetzt, um die Lebensraumqualität für den Rotmilan zu verbessern.
  • Projekt "Windenergie und Rotmilan" (Brandenburg): In Brandenburg, einem Bundesland mit einem der höchsten Rotmilanbestände Deutschlands, wurde ein landesweites Forschungsprojekt initiiert, das die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Art untersucht. Die Ergebnisse flossen in die Erstellung eines "Leitfadens zur Berücksichtigung des Rotmilans bei der Planung von Windenergieanlagen" ein, der als Grundlage für Genehmigungsverfahren dient.
  • Windpark "Hunsrück" (Rheinland-Pfalz): Im Hunsrück wurde ein Windpark in unmittelbarer Nähe zu einem Rotmilan-Brutrevier errichtet. Um das Kollisionsrisiko zu minimieren, wurden die Anlagen mit einem kamerabasierten Abschaltsystem ausgestattet, das herannahende Vögel erkennt und die Rotoren stoppt. Zudem wurden Ausgleichsflächen geschaffen, die als alternative Nahrungshabitate dienen.

Risiken und Herausforderungen

  • Kollisionsrisiko: Das größte Risiko für Rotmilane im Zusammenhang mit Windkraft stellt die Kollision mit Rotorblättern dar. Studien zeigen, dass insbesondere Jungvögel und unerfahrene Individuen anfällig für solche Unfälle sind. Die genaue Quantifizierung des Risikos ist schwierig, da nicht alle Kollisionen dokumentiert werden und die Dunkelziffer hoch sein dürfte.
  • Habitatverlust und -fragmentierung: Die Errichtung von Windenergieanlagen geht oft mit der Rodung von Waldflächen, der Versiegelung von Böden und der Zerschneidung von Lebensräumen einher. Dies kann zu einer Verringerung der Nahrungsverfügbarkeit und einer Verschlechterung der Brutbedingungen für den Rotmilan führen.
  • Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung: Windenergieprojekte in Gebieten mit hoher Rotmilandichte stoßen häufig auf Widerstand von Naturschutzverbänden und Anwohnern, die eine Gefährdung der Art befürchten. Dies kann zu Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren und zu erhöhten Kosten führen.
  • Klimawandel: Der Klimawandel wirkt sich indirekt auf den Rotmilan aus, indem er die Verfügbarkeit von Nahrung und geeigneten Lebensräumen verändert. Trockenperioden können beispielsweise zu einem Rückgang von Kleinsäugern führen, die eine wichtige Nahrungsquelle für den Rotmilan darstellen. Gleichzeitig könnte die Ausweitung von Windkraft als klimafreundliche Energiequelle den Druck auf die Art erhöhen.
  • Datenlücken und Monitoring-Defizite: Trotz umfangreicher Forschungsbemühungen bestehen weiterhin Wissenslücken, insbesondere hinsichtlich des Flugverhaltens von Rotmilanen in der Nähe von Windenergieanlagen und der Wirksamkeit von Abschaltsystemen. Zudem fehlen in einigen Regionen systematische Erhebungen zum Bestand und zur Raumnutzung der Art, was die Planung von Schutzmaßnahmen erschwert.

Ähnliche Begriffe

  • Schwarzmilan (Milvus migrans): Der Schwarzmilan ist ein naher Verwandter des Rotmilans und ähnelt diesem in Größe und Flugbild. Im Gegensatz zum Rotmilan ist sein Schwanz jedoch nur leicht gegabelt, und sein Gefieder ist dunkler gefärbt. Der Schwarzmilan ist weniger stark an offene Landschaften gebunden und kommt häufiger in der Nähe von Gewässern vor. Sein Kollisionsrisiko mit Windenergieanlagen ist geringer als das des Rotmilans, da er höhere Flugkorridore nutzt.
  • Seeadler (Haliaeetus albicilla): Der Seeadler ist ein weiterer Greifvogel, der durch Windenergieanlagen gefährdet ist. Im Gegensatz zum Rotmilan ist er jedoch weniger anfällig für Kollisionen, da er größere Höhen bevorzugt. Sein Hauptkonflikt mit der Windkraft liegt in der Störung von Brutrevieren und der Zerschneidung von Lebensräumen.
  • Wiesenweihe (Circus pygargus): Die Wiesenweihe ist ein Bodenbrüter, der offene Landschaften wie Wiesen und Äcker besiedelt. Sie ist durch die Intensivierung der Landwirtschaft und die Errichtung von Windenergieanlagen gefährdet. Im Gegensatz zum Rotmilan fliegt sie jedoch niedriger und ist daher seltener von Kollisionen betroffen.

Zusammenfassung

Der Rotmilan ist eine der am stärksten durch Windenergieanlagen gefährdeten Greifvogelarten in Europa, wobei Deutschland aufgrund seines hohen Bestandsanteils eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art trägt. Kollisionen mit Rotorblättern, Habitatverluste und die Fragmentierung von Lebensräumen stellen zentrale Herausforderungen dar, die durch technische und planerische Maßnahmen wie Abschaltsysteme, Tabuzonen und Habitatverbesserungen gemildert werden können. Rechtliche Rahmenbedingungen wie die Europäische Vogelschutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz setzen enge Grenzen für die Genehmigung von Windenergieprojekten in Gebieten mit Rotmilanvorkommen. Trotz dieser Schutzmechanismen bleibt der Konflikt zwischen Artenschutz und Klimaschutzziele ein zentrales Thema in der Umweltpolitik. Die weitere Erforschung des Flugverhaltens und die Entwicklung innovativer Schutzmaßnahmen sind entscheidend, um den Erhalt des Rotmilans langfristig zu sichern.

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