Eine Muss-Regelung ist nach TR6 vom Gutachter ohne Ermessungsspielraum einzuhalten. Nichteinhaltung stellt eine Abweichung zur TR6 dar und muss in dem entsprechenden Kapitel als Abweichung aufgeführt werden.
Eine Muss-Regelung ist nach TR6 vom Gutachter ohne Ermessungsspielraum einzuhalten. Nichteinhaltung stellt eine Abweichung zur TR6 dar und muss in dem entsprechenden Kapitel als Abweichung aufgeführt werden.
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