- Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB :
Es gibt eine Dämpfung von Schall aufgrund von Abschirmung von Objekten. Objekte dürfen in der Schallprognose / Schallgutachten als abschirmendes Hindernis berücksichtigt werden, wenn es die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Die flächenbezogene Masse beträgt mindestens 10 kg/m2
- Das Objekt hat eine große Oberfläche ohne große Lücken und Risse
- Die Horizontalabmessung des Objektes senkrecht zur Verbindungslinie Quelle-Empfänger größer ist als die akustische Wellenlänge des interessierten Oktavbands
Im Bereich der Prognosen im Windenergiebereich befinden sich nur selten Hindernisse zwischen der WEA und einem zu betrachtenden Wohnhaus. In dem Fall, dass z.B. eine große Scheune die Sichtverbindung zum Wohnhaus abschirmt, wird dieses Objekt, nach Aussagen eines unabhängigen Gutachters von Windtest KWK, auch dann nicht betrachtet. Zitat: Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Scheune über die Lebensdauer der WEA von mindesten 20 Jahren nicht abgerissen werden kann.
Aus diesen Gründen wird auf die genaue Berechnung von Abschirmungen, aber auch auf die Berechnung von Reflexionen verzichtet. Die Wirkung von Reflexionen am Boden ist in der Berechnung von Agr enthalten.