UKA: Mit Expertise zum erfolgreichen Windparkprojekt.
Vergütungspflicht
- Vergütungspflicht:
Die Vergütungspflichtist in § 3 des EEG geregelt und legt fest, dass Netzbetreiber verpflichtet sind den Windstrom zu vergüten. Die Höhe der Vergütung legt §7 des EEG fest.