Einführung Lexikon Firmenverzeichnis Branchenverzeichnis Themen Preisliste Impressum
1: Turm 2: p50-Wert 3: Übergabestation 4: Nabenhöhe 5: Rotordrehzahl 6: Stall 7: Überwachung und Kontrolle 8: Messmast 9: Windgeschwindigkeit 10: Azimutgetriebe 11: Einspeisevergütung 12: Parkwirkungsgrad 13: Gewicht 14: Energieerzeugung 15: Gittermast 16: DIBt-Richtlinie 17: Schubbeiwert 18: Kapazität 19: Hauptwindrichtung 20: Effizienz (Ermittelt heute um 22:59)
Die Vergütungspflicht ist in § 3 des EEG geregelt und legt fest, dass Netzbetreiber verpflichtet sind den Windstrom zu vergüten.
Die Höhe der Vergütung legt §7 des EEG fest.
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