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Die Solarstromförderung in Deutschland ist ein zentraler Baustein der Energiewende und ergänzt die Nutzung der Windkraft als erneuerbare Energiequelle. Seit den 2000er-Jahren hat der Gesetzgeber durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gezielt Anreize geschaffen, um den Ausbau der Photovoltaik (PV) voranzutreiben. Beide Technologien – Solar- und Windenergie – tragen maßgeblich zur Reduktion fossiler Brennstoffe und zur Erreichung der Klimaziele bei.
Allgemeine Beschreibung
Die Solarstromförderung in Deutschland basiert primär auf dem EEG, das 2000 eingeführt und seither mehrfach novelliert wurde. Kernziel ist die finanzielle Unterstützung von Betreibern solarer Anlagen durch garantierte Einspeisevergütungen, die über 20 Jahre gewährt werden. Diese Vergütungssätze sind degresiv gestaltet, um technologische Fortschritte und sinkende Herstellungskosten widerzuspiegeln. Die Förderung wird durch die EEG-Umlage finanziert, die bis 2022 von Stromverbrauchern getragen wurde und seitdem aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen wird.
Ein zentrales Element ist die Differenzierung zwischen kleinen Dachanlagen (bis 10 kWp) und größeren Freiflächen- oder Gewerbeanlagen. Während Privatpersonen von vereinfachten Anmeldeverfahren und höheren Vergütungssätzen profitieren, unterliegen Großanlagen strengeren Ausschreibungsverfahren (Quelle: §§ 36–39 EEG 2023). Die Förderung ist an technische Vorgaben geknüpft, etwa die Verwendung zertifizierter Wechselrichter oder die Einhaltung von Netzanschlussrichtlinien der Bundesnetzagentur.
Die Solarstromförderung steht in direktem Zusammenhang mit der Windkraft, da beide Technologien volatile Energiequellen darstellen. Während Windkraftanlagen besonders in Norddeutschland und offshore hohe Erträge liefern, kompensieren PV-Anlagen in Süddeutschland und bei Sonnenschein die Schwankungen. Diese Komplementarität wird durch intelligente Netze ("Smart Grids") und Speicherlösungen (z. B. Batteriespeicher mit Förderung nach KfW-Programm 275) gestärkt.
Seit 2023 liegt ein Fokus auf der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ("Solarpaket I" der Bundesregierung), um den Zubau auf 22 GWp pro Jahr zu steigern – ein Ziel, das bisher verfehlt wurde (Stand: 2023, Quelle: Fraunhofer ISE). Kritisch diskutiert werden Flächenkonkurrenzen (z. B. Agrar-PV) und die Recyclingpflicht für ausgediente Module gemäß ElektroG.
Rechtliche und politische Rahmenbedingungen
Das EEG bildet die gesetzliche Grundlage, doch ergänzen Landesgesetze (z. B. das Bayerische Solarförderprogramm) und kommunale Satzungen die Regelungen. Seit 2021 sind Solaranlagen auf Neubauten in einigen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) verpflichtend (§ 5 EEG 2023: "Solarpflicht"). Die EU-Taxonomie verknüpft die Förderung mit Nachhaltigkeitskriterien, etwa der Verwendung conflict-free-Siliziums.
Ausschreibungen für Freiflächenanlagen (ab 1 MWp) erfolgen quartalsweise durch die Bundesnetzagentur, wobei der höchste Gebotswert (aktuell: 5,88 Ct/kWh, Quelle: BNetzA 2023) den Zuschlag erhält. Mieterstrommodelle werden seit 2017 gefördert (§ 21 EEG), um soziale Härten zu mindern. Steuerlich sind PV-Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit (BMF-Schreiben 2022).
Technische Anforderungen
Geförderte Anlagen müssen den technischen Richtlinien des Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) entsprechen, insbesondere der VDE-AR-N 4105 für Niederspannungsanschlüsse. Wechselrichter müssen über eine Wirkleistungsbegrenzung (70 %-Regel) verfügen, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Seit 2023 ist die Fernsteuerbarkeit durch Netzbetreiber für Anlagen > 25 kWp Pflicht (§ 9 EEG 2023).
Die Modulleistung wird in Watt-Peak (Wp) unter Standardtestbedingungen (STC: 1000 W/m², 25 °C, AM1,5) gemessen. Gefördert werden nur Module mit einer Degradation < 0,5 %/Jahr (IEC 61215). Für Agrar-PV gelten zusätzliche Auflagen wie Mindestabstände zu Gewässern (5 m, Düngeverordnung).
Anwendungsbereiche
- Privatdachanlagen: Förderung für Anlagen bis 10 kWp mit vereinfachter Registrierung im Marktstammdatenregister. Die Einspeisevergütung liegt bei 8,2 Ct/kWh (Stand 2023, § 48 EEG).
- Gewerbe- und Industrieanlagen: Anlagen zwischen 10–100 kWp erhalten 7,1 Ct/kWh; ab 100 kWp greifen Ausschreibungen. Eigenverbrauch wird durch reduzierte EEG-Umlage belohnt.
- Freiflächenanlagen: Gefördert auf Konversionsflächen (z. B. ehemalige Militärgelände) oder entlang von Autobahnen ("Solarautobahnen"). Maximal 20 % der Fläche dürfen versiegelt sein (§ 37 EEG).
- Mieterstromprojekte: Vermieter speisen Strom direkt an Mieter ein und erhalten einen Zuschlag von 3,8 Ct/kWh. Sozialer Wohnungsbau wird priorisiert.
- Agrar-PV: Doppelnutzung von Flächen für Landwirtschaft und Stromerzeugung (z. B. Hochgestellte Module über Obstplantagen). Förderung nur bei Nachweis der landwirtschaftlichen Primärnutzung.
Bekannte Beispiele
- Solarpark Weesow-Willmersdorf (Brandenburg): Mit 187 MWp einer der größten subsidy-free-Solarparks Deutschlands (2020 in Betrieb genommen, Investor: ENBW).
- Mieterstromprojekt "Berliner Modell": Pilotprojekt der GWW mit 1.200 Wohneinheiten, das durch EEG-Förderung 20 % günstigeren Strom bietet.
- Agrar-PV-Anlage Heggelbach (Baden-Württemberg): Forschungsprojekt des Fraunhofer ISE mit 194 kWp, das Apfelanbau und Stromerzeugung kombiniert.
- Citizen-Energy-Genossenschaften: Über 900 Energiegenossenschaften in Deutschland (z. B. "Greenpeace Energy") betreiben gemeinschaftliche PV-Anlagen mit EEG-Förderung.
Risiken und Herausforderungen
- Flächenverbrauch: Konkurrenz zu Landwirtschaft und Naturschutz (z. B. Artenschutzrecht nach BNatSchG). Die "15-H-Regel" in Bayern begrenzt Anlagen in der Nähe von Wohngebieten.
- Netzengpässe: Hohe Solarstromeinspeisung zur Mittagszeit führt zu lokalen Überspannungen, besonders in ländlichen Regionen mit schwacher Netzinfrastruktur.
- Rohstoffabhängigkeit: 95 % des Siliziums für Module stammen aus China (Quelle: BDEW 2023), was Lieferkettenrisiken birgt. Die EU-Solarstrategie zielt auf 30 % lokale Produktion bis 2030.
- Recyclinglücken: Nur 10 % der ausgedienten Module werden aktuell recycelt (Pflicht ab 2024 gemäß ElektroG). Kritisch sind die Rückgewinnung von Silber und Seltenen Erden.
- Akzeptanzprobleme: Bürgerproteste gegen Freiflächenanlagen (z. B. "Solarpark Neuhardenberg") aufgrund optischer Beeinträchtigungen.
- Wirtschaftlichkeit: Sinkende Vergütungssätze (2004: 57,4 Ct/kWh; 2023: 8,2 Ct/kWh) erschweren die Amortisation ohne Eigenverbrauch oder Speicher.
Ähnliche Begriffe
- EEG-Umlage: Bis 2022 eine Abgabe auf den Strompreis (6,5 Ct/kWh in 2021), die die Solarstromförderung mitfinanzierte. Seit 2023 durch Steuermittel ersetzt.
- Marktprämie: Alternative zur Einspeisevergütung, bei der Betreiber den Strom direkt vermarkten und eine variable Prämie erhalten (§ 20 EEG).
- KfW-Programm 270: Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau für PV-Anlagen mit Tilgungszuschüssen bis 20 %.
- Power Purchase Agreement (PPA): Langfristige Stromabnahmeverträge zwischen Erzeugern und Industrie, oft ohne EEG-Förderung ("grüne PPAs").
- Smart Meter: Intelligente Zähler, die für EEG-geförderte Anlagen > 7 kWp Pflicht sind und den Stromfluss in Echtzeit messen (§ 29 EEG).
Zusammenfassung
Die Solarstromförderung in Deutschland ist ein komplexes System aus gesetzlichen Vorgaben, technischen Standards und finanziellen Anreizen, das eng mit der Windkraft verknüpft ist. Durch das EEG und ergänzende Programme wie die KfW-Förderung oder Mieterstrommodelle wird der Ausbau dezentraler Energien vorangetrieben, steht jedoch vor Herausforderungen wie Flächenknappheit, Netzstabilität und Rohstoffsicherheit. Während die Kosten für PV-Anlagen seit 2010 um 80 % gesunken sind (Fraunhofer ISE), bleibt die Wirtschaftlichkeit ohne Eigenverbrauch oder Speicherlösungen fraglich. Die Komplementarität von Solar- und Windenergie – besonders in Kombination mit Speichern – ist entscheidend, um die Volatilität erneuerbarer Energien auszugleichen und die Klimaziele bis 2045 zu erreichen.
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