Öffentliche Belange sind für die Beurteilung der Zulassung von Windkraftanlagen maßgeblich (§ 35 BauGB). Dabei werden Windkraftanlagen privilegiert und eine negative Berührung der öffentlichen Belange im Einzelfall in Kauf genommen.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
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