Einheitenzertifikate benötigen Windenergieanlagen gemäß der SDL-Verordnung und dem EEG, um ans Netz angeschlossen werden zu dürfen. Der Nachweis der Systemdienstleistungs­eigenschaften ist gemäß SDLWindV durch Einheitenzertifikate und Anlagenzertifikat zu erbringen. Dadurch wird dem Betreiber bestätigt, dass im Zusammenspiel mit den weiteren Komponenten und Einheiten des Windparks die Anforderungen der SDLWindV vollständig für seinen Windpark abgedeckt werden.


Für die Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Windenergie­anlagen am Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz muss die Prüfstelle durch die DAkkS akkreditiert sein. Zertifizierer müssen nach DIN EN 45011:19981 akkreditiert sein.



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