Nach dem BGB §311b besteht Beurkundungspflicht für Verträge, wenn ein Vertragspartner sich an dem Recht an einem Grundstück verpflichtet oder ein Grundstück überträgt. Nutzungsverträge sind nicht beurkundungspflichtig, aber da die Flächen für Windkraftanlagen knapp sind und die Konkurrenz groß, sollten die Verträge durch einen Notar begleitet werden.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de

Ähnliche Artikel

Windparklayout ■■■■
Als Windparklayout wird die Anordnung der Windkraftanlagen bezeichnet. Durch die räumliche Nähe der . . . Weiterlesen
Bebauungsplan ■■■■
Der Bebauungsplan ist ein von der Gemeinde aufzustellender verbindlicher Bauleitplan. Er wird aus dem . . . Weiterlesen
Standortanalyse ■■■■
Die Standortanalyse wird von den Planungsbüros von Windkraftanlagen durchgeführt, um einen geeigneten . . . Weiterlesen
Planungsvariante ■■■■
Planungsvarianten sind mehrere Varianten für die Beplanung einer Fläche mit Windkraftanlagen, die sich . . . Weiterlesen
Flächennutzungsplan ■■■■
Der Flächennutzungsplan ist ein Bebauungsplan, den eine Gemeinde herausgibt. Im Flächennutzungsplan . . . Weiterlesen
Höhe ■■■■
Die Bestimmung der Höhe von WKA ist nicht klar geregelt. Meist wird jedoch der höchste Punkt der Anlage . . . Weiterlesen
Ausschlussfläche ■■■■
In einer Ausschlussfläche bzw. einem Ausschlussgebiet ist der Bau von Windkraftanlagen in der Regel . . . Weiterlesen
Standort ■■■■
Als Standort wird meist die Fläche eines Windparks bezeichnet und wird meist nach der nächsten Ortschaft . . . Weiterlesen
Dienstbarkeit ■■■■
Eine Dienstbarkeit ist eine Regelung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§1018 BGB) bezüglich der Rechte . . . Weiterlesen
Erschließung ■■■■
Ist eine Erschließung für ein Grundstück für den Bau von Windkraftanlagen gegeben, so ist der Anschluss . . . Weiterlesen