In einer Ausschlussfläche bzw. einem Ausschlussgebiet ist der Bau von Windkraftanlagen in der Regel unzulässig. Eine Gemeinde ermittelt durch eine Ausschlussplanung Flächen, die für die Errichtung von Windenergieanlagen ungeeignet sind. In sogenannten Pufferzonen bzw. Abstandsflächen z.B. zu Einzelhäusern werden Mindestabstände in einem Kriterienkatalog festgelegt.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de

Ähnliche Artikel

Höhe ■■■■■
Die Bestimmung der Höhe von WKA ist nicht klar geregelt. Meist wird jedoch der höchste Punkt der Anlage . . . Weiterlesen
Standortanalyse ■■■■■
Die Standortanalyse wird von den Planungsbüros von Windkraftanlagen durchgeführt, um einen geeigneten . . . Weiterlesen
Windparklayout ■■■■■
Als Windparklayout wird die Anordnung der Windkraftanlagen bezeichnet. Durch die räumliche Nähe der . . . Weiterlesen
Bebauungsplan ■■■■■
Der Bebauungsplan ist ein von der Gemeinde aufzustellender verbindlicher Bauleitplan. Er wird aus dem . . . Weiterlesen
Flächennutzungsplan ■■■■■
Der Flächennutzungsplan ist ein Bebauungsplan, den eine Gemeinde herausgibt. Im Flächennutzungsplan . . . Weiterlesen
Abstandsfläche ■■■■
Abstandsfläche: Mindestabstand zwischen Gebäuden und den WKA, der nach dem Bauordnungsrecht eingehalten . . . Weiterlesen
Beurkundungspflicht ■■■■
Nach dem BGB §311b besteht Beurkundungspflicht für Verträge, wenn ein Vertragspartner sich an dem . . . Weiterlesen
Planungsvariante ■■■■
Planungsvarianten sind mehrere Varianten für die Beplanung einer Fläche mit Windkraftanlagen, die sich . . . Weiterlesen
Standort ■■■■
Als Standort wird meist die Fläche eines Windparks bezeichnet und wird meist nach der nächsten Ortschaft . . . Weiterlesen
Besitzeinweisung ■■■■
Mit Hilfe der Besitzeinweisung kann eine Gemeinde ein Enteignungsverfahren begleiten, um so die Errichtung . . . Weiterlesen