- Abstandsfläche:

Mindestabstand zwischen Gebäuden und den WKA, der nach dem Bauordnungsrecht eingehalten werden muss (Bauwich). Abstandsflächen sollen unter anderem  ausreichend Belichtung und ungestörtes Wohnen sicher stellen. Ausgangspunkt für die Bestimmung der Abstandsfläche ist die Wandhöhe. Die Tiefe der Abstandsfläche wird nach höchsten vom Rotor bestrichenen Punkt bestimmt. Der Begriff findet sich in jeder Bauordnung der Bundesländer, jedoch in unterschiedlicher Ausprägung. Detailregelungen insbesondere durch entsprechende Erlasse der zuständigen Behörden  sind länderbezogen.



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