Eine Kleinwindkraftanlage oder auch Kleinwindanlage hat eine maximale Leistung von 5 bis 20 kW. Der BWE definiert Kleinwindanlagen bis 100 kW. Nach DIN En 61400-2:2007 gelten als kleine Windenergieanlagen alle, deren überstrichene Rotorfläche kleiner als 200 m2 ist.
Diese Miniwindturbinen haben bisher aus folgenden Gründen noch nicht großen Erfolg: