Um die Sicherheit und Stabilität der Stromnetze auch bei hohen Anteilen von Windenergieanlagen im Netz zu erhöhen wurde die Verordnung zu Systemdienstleistungen (SDL-Verordnung) durch Windenergieanlagen (Systemdienst-leistungsverordnung – SDLWindV) entworfen.

In § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 hat die Bundesregierung deswegen verschiedene Auflagen erlassen.

Betreiber von Windenergieanlagen haben unter bestimmten Auflagen Anspruch auf einen Systemdienstleistungs-Bonus. Für eine Dauer von fünf Jahren können 0,5 ct/kWh zusätzlich zur Vergütung im Rahmen des EEG beantragt werden.

WEA, die nach dem 30. Juni 2010 an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden, müssen am Netzverknüpfungspunkt Anforderungen der technischen Richtlinie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz", Ausgabe Juni 2008, erfüllen.

Der Nachweis, dass die Voraussetzungen eingehalten werden, ist durch die Vorlage von Einheitenzertifikaten und durch das Gutachten einer oder eines Sachverständigen zu erbringen. Die Erstellung der Zertifikate und die Begutachtung müssen nach dem Stand der Technik durchgeführt werden. Zertifizierer müssen nach DIN EN 45011 akkreditiert sein.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de

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