Eine Baugenehmigungsbehörde hat eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn die gesetzlichen dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Der Gesetzgeber erteilt in den BauO des jeweiligen Bundeslandes  und durch das Baugesetzbuch (BauGB) Vorschriften. Eine Baugenehmigung erteilt dem Bauherren Bestandsschutz, falls sich die Rechtslage ändern sollte. Je nach Größe und Lage des Bauvorhabens ergeben sich verschiedene Verfahren für die Baugenehmigung. Einzelanlagen gelten als Sonderbauten, da sie 25 m Höhe meist überschreiten. Bei Windparks ab drei Windkraftanlagen wird das Recht des Bundesimmissionsschutzgesetzes angewandt. Der Verfasser des Antrages ist aufgrund der Zeichnungspflicht in der Regel ein Ingenieur oder Architekt mit entsprechender Berufserfahrung oder er muss in der Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen sein. Für die Genehmigung von Windkraftanlagen sind deren Geräuschimmissionen maßgebend. Hierfür sind verschiedene VDI Richtlinien maßgeblich z.B. die  TA Lärm oder die VDI 2714 (Schallausbreitung im Freien).

 

Siehe auch im Bereich Architektur:

https://www.architektur-lexikon.de/cms/lexikon/35-lexikon-b/215-baugenehmigung.html

 



Hier könnte auch Ihre Werbung stehen.
Weitere Informationen.

Ähnliche Artikel

Bit Torrent
Bit Torrent ist ein in Python geschriebenes Filesharing-Programm, das besonders für große Dateien (mehr . . . Weiterlesen
Download
Ein Download ist ein Transfer von Daten vom Server zum Client; Komplexe Dinge werden durch eine bildliche . . . Weiterlesen