Der Fundamentrückbau ist nötig, wenn die WEA abgebaut wird und das Gelände neu bebaut bzw. genutzt werden soll. Der Abbruch des Fundamentes empfiehlt sich zumindest bis auf die bei einer Tiefgründung gesetzten Betonpfähle. Überlegt werden auch Teilabbrüche bis zu einer Tiefe von 1,2 m für eine landwirtschaftliche Nachfolgenutzung bzw. 2,5 m für spätere Bebauungen. Nach einem Betonabbruch lassen sich Betonstahl und Betonstein voneinander trennen. Der Betonstahl wird erneut im Stahlwerk eingeschmolzen, während der Betonstein als Zuschlagstoff z.B. in neuem Beton oder im Straßenbau eingesetzt werden kann.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de

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