Potentielle Stromerzeuger müssen eine Anmeldung der Strommenge in der Regel beim Netzbetreiber durchführen, um die Kapazität im Leitungsnetz für sich zu reservieren, da diese begrenzt ist.

Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom von Erzeugern Erneuerbaren Energien vorrangging abzunehmen. Konventionelle Stromerzeuger müssen demnach zunächst vom Netz genommen werden.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de

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