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Bei einer Beteiligungsgesellschaft handelt sich um einen Zusammenschluss von Anlegern, die sich jeweils mit einem bestimmten Betrag an einer oder mehreren Projektgesellschaften beteiligen. Eine häufig gewählte Gesellschaftsform ist die GmbH & Co. KG. Dort beteiligen sich die Anleger üblicherweise als Kommanditisten, die nur bis zu einer festgelegten Haftsumme haften müssen. In den meisten Fällen erfolgt zur Vereinfachung die Beteiligung des Anlegers über eine Treuhandgesellschaft, die aus Anlegersicht jedoch vollkommen transparent ist.



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