Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt die Festlegung der Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen (Netzentgelte) einschließlich der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen.
Paragraph 18 "Entgelte für dezentrale Einspeisung" des StromNEV regelt die Bestimmung der vNNE.

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