Die Clearingstelle wurde vom Bundesumweltministerium eingerichtet, um Streitigkeiten bei der Anwendbarkeit vom EEG zu klären. (EEG: §10 Absatz 3). Absatz 1 des Gesetzes beschreibt, dass hauptsächlich Probleme beim Netzanschluss durch die Clearingstelle gelöst werden sollen. Dabei wirkt die Clearingstelle nur vermittelnd zwischen Netzbetreibern und den WEA- Betreibern, aber es werden keine verbindlichen Entscheidungen getroffen.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de

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