Die Netzzugangsverordnung Strom (StromNZV) ist ein Teil des Energiewirtschafts-gesetzes (§17 Abs.1) und gibt vor, dass Netzbetreiber die Menge der eingespeisten Energie veröffentlichen müssen.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de

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