Die Sechs-Stunden-Regel ist im EEG enthalten und soll 2016 in Kraft treten. Demnach geht die Förderung für Neuanlagen auf 0 Cent, wenn der Strom in einem Zeitraum produziert wird, in dem die Spotmarktpreise 6 oder mehr Stunden in Folge negative Werte aufweisen. Dies ist heute noch recht selten der Fall. Nach einer Studie des Analysehauses Energy Brainpool sollen diese Zeiträume aber ab 2020 zunehmen.

Daher ist es wichtig Strom während der sechs-Stunden-Phasen speichern zu können.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de

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