- Kommanditgesellschaft (KG) :

An einer Kommanditgesellschaft (kurz KG), meist eine GmbH & Co. KG, kann ein Anleger sich beteiligen und wird dann Gesellschafter und Mitunternehmer. Ein Kommanditist hat volles Mitspracherecht, ist an Gewinnen und Verlusten der KG  beteiligt und haftet in der Regel in der Höhe der Einlage. Diese Form der Beteiligung wird auch Direktbeteiligung genannt.



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