- Vergütungspflicht:

Die Vergütungspflicht ist in § 3 des EEG geregelt und legt fest, dass Netzbetreiber verpflichtet sind den Windstrom zu vergüten. Die Höhe der Vergütung legt §7 des EEG fest.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de

Ähnliche Artikel

Anlagenschlüssel ■■■
Der Anlagenschlüssel ist eine 33 stellige Nummer, beginnend mit E, die jede Windkraftanlage vom Netzbetreiber . . . Weiterlesen
SDL-Verordnung ■■■
SDL steht für Systemdienstleistungen. Um die Sicherheit und Stabilität der Stromnetze auch bei hohen . . . Weiterlesen
Balkonkraftwerk auf umweltdatenbank.de■■
Ein Balkonkraftwerk, auch bekannt als Mini-PV-Anlage oder Balkonsolaranlage, ist eine kleine Photovoltaikanlage, . . . Weiterlesen
Inbetriebnahme ■■
Die Inbetriebnahme ist nach § 3 Nr.5 EEG die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung . . . Weiterlesen