Durch die Auslegung tritt die Gemeinde mit einem Vorhaben endgültig an die Öffentlichkeit. Die Planunterlagen werden ausgelegt, so dass interessierte Bürger oder betroffene Behörden sich informieren können und durch entsprechende Anregung ggf. aktiv Einfluss auf das Verfahren nehmen können.
Auslegung
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