Als Durchleitungspflicht wird die Pflicht der Netzbetreiber bezeichnet, dritten den Zugang zum Stromnetz zu gewähren. Die Bedingungen rund um die Durchleitungspflicht sind in § 6 EnWg und §19 GWB niedergeschrieben. Für die Durchleitung wird ein Entgelt erhoben, um die Kosten für Netzaufbau, Erhaltung, Pflege, Reparatur, Erneuerung und Umspannungen zu decken.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de

Ähnliche Artikel

Sachschaden auf finanzen-lexikon.de■■■■
Sachschaden im Kontext der Finanzen bezieht sich auf Schäden oder Verluste an materiellen Gütern oder . . . Weiterlesen
Aufwand auf industrie-lexikon.de■■■■
Der Aufwand beschreibt den Einsatz oder die zu erbringende Leistung, um einen bestimmten Nutzen zu erzielen. . . . Weiterlesen
Netzbetreiber ■■■
Netzbetreiber beziehen sich auf die Unternehmen oder Organisationen, die für den Betrieb und die Wartung . . . Weiterlesen
Näherungsfunktion ■■■
Die Näherungsfunktion im Kontext der Windkraft bezieht sich auf mathematische Modelle oder Funktionen, . . . Weiterlesen
Belastbarkeit auf umweltdatenbank.de■■■
Landkreis auf umweltdatenbank.de■■■
Landkreis im Umweltkontext bezieht sich auf eine administrative Einheit innerhalb eines Landes oder einer . . . Weiterlesen
Holzwirtschaft auf umweltdatenbank.de■■■
Die Holzwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig, der sich mit der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung . . . Weiterlesen
Umweltwissenschaft auf umweltdatenbank.de■■■
Umweltwissenschaft im Umweltkontext bezieht sich auf das interdisziplinäre Studium der Umwelt und ihrer . . . Weiterlesen
Anlaufkosten auf finanzen-lexikon.de■■■
Anlaufkosten im Finanzenkontext beziehen sich auf alle Ausgaben, die beim Start eines neuen Unternehmens, . . . Weiterlesen
Architektur auf industrie-lexikon.de■■■
Architektur im Industrie-Kontext bezieht sich auf die Gestaltung von Gebäuden, Strukturen und Umgebungen, . . . Weiterlesen