. ." rev="av:20240117100017" rel="noopener">Gemeinde herausgibt. Im Flächennutzungsplan können Vorrang- oder Eignungsgebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Diese Standortzuweisung wird sorgfältig untersucht: Ist eine Windhöffigkeit vorhanden? Wie sollen die anderen Flächen genutzt werden? Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie betroffene Bürger werden eingeholt. Die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt letztendlich den Flächennutzungsplan.



Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg
www.ee.thuega.de

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